Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
09.08.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2021 bis zum 28.02.2022
25.07.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2020 bis zum 28.02.2021
08.07.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2019 bis zum 29.02.2020
21.08.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2018 bis zum 28.02.2019
23.04.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2017 bis zum 28.02.2018
20.02.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2016 bis zum 28.02.2017
06.06.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2015 bis zum 29.02.2016
30.05.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2014 bis zum 28.02.2015
19.03.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2013 bis zum 28.02.2014
11.02.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2012 bis zum 28.02.2013
13.12.2013
Neueintragungen